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Regensburg Aktiv ist eine Marke der:

 

Seg-Tour GmbH

Christian Zeitsch, Andre Zeitsch

Herrnstr. 13

80539 München

 
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Telefon: 0941 / 38224830

Telefax:

E-Mail: info@regensburg-aktiv.de


Umsatzsteuer-ID

[DE271427579]


Amtsgericht München

[HRB 183404]

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste,

im Folgenden finden sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Regensburg Aktiv für die Vermittlung von Stadtführungen in Regensburg. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Stadtführungen -

AGB – Regensburg Aktiv

 

Regensburg Aktiv vermittelt Stadtführungen sowohl an Privatpersonen, als auch an Gruppen und Firmengäste. Dabei bestehen die vertraglichen Beziehungen direkt zwischen dem Kunden und dem Stadtführer/den Stadtführern (folglich „Leistungsträger“ genannt).

Alle vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen den beiden Seiten gemäß den folgenden Punkten:

1 Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Regensburg Aktiv gelten für die Vermittlung von Stadtführungen

1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Kunden, also sowohl für Privatgäste, als auch für Unternehmen, die die Vermittlung von Stadtführungen beanspruchen.

1.3 Die vorhandenen Geschäftsbedingungen sind, sobald sie nach den gesetzlichen Auflagen wirksam beschlossen wurden, verbindlicher Bestandteil für jedes Vertragsverhältnis für die Vermittlung von Stadtführungen, welches mit Regensburg Aktiv vereinbart wurde.

Weitere oder widersprechende Vertragsbedingungen unserer Kunden gelten nicht, wenn sie zuvor nicht ausdrücklich schriftlich mit Regensburg Aktiv abgeklärt wurden. Falls zwischen dem Kunden und Regensburg Aktiv abweichende Vereinbarungen in schriftlicher (oder elektronischer) Form im Voraus besprochen wurden, haben diese Vereinbarungen gegenüber den üblichen AGBs von Regensburg Aktiv Priorität.

2 Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Die angebotene Vermittlung von Stadtführungen auf der Website von Regensburg Aktiv stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird über den Internet-auftritt nur über die verschiedenen Stadtführungen von Regensburg Aktiv informiert. Vertragliche Vereinbarungen für die Vermittlung von Stadtführungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie entweder direkt im Internet über ein Online-Buchungsformular von Regensburg Aktiv nach Bestätigung verbindlich gebucht werden (siehe hierzu Ziffer 2.5) oder schriftlich per Brief oder elektronisch per Email übermittelt und anschließend wiederum in schriftlicher oder elektronischer Form von Regensburg Aktiv bestätigt werden. Bei einer Reservierung über das Anfrage-Formular auf der Website von Regensburg Aktiv ist Regensburg Aktiv lediglich Überbringer, der im Auftrag des Kunden, dessen Reservierungsanfrage an den Leistungsträger weiterleitet. Nach Absprache mit dem Leistungsträger und mit der Bestätigung von Regensburg Aktiv gegenüber dem Kunden kommt der Vermittlungsvertrag unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger bzw. Stadtführer zustande.

2.2 Ein Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn der Kunde das von Regensburg Aktiv geäußerte Angebot angenommen hat, was wiederum vom Vermittler (Regensburg Aktiv) durch entsprechende Bestätigung angenommen werden muss. Über diese Annahme informiert Regensburg Aktiv den Kunden durch Übersendung einer entsprechenden Bestätigung. Weicht der Inhalt einer von Regensburg Aktiv ausgehändigten Bestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so wird Regensburg Aktiv dem Kunden ein neues Angebot offerieren. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Bestätigung oder durch Zahlung als vereinbart erklärt. Der Kunde hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss seiner Buchung auszudrucken. Die vom Kunden bei einer elektronischen Buchung zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

2.3 Regensburg Aktiv vermittelt lediglich Stadtführungen an die Leistungsträger. Die Vermittlung erfolgt im Namen und für Rechnung der Leistungsträger. Der Vertrag über die gebuchte Stadtführung kommt alleinig zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. Regensburg Aktiv und den Kunden verbindet nur der Vermittlungsvertrag. Das bedeutet, dass bei Ausfall der Leistung und im Fall von Nicht-/Schlechtleistungen der Leistungsträger dafür haften muss.

2.5 Bei Buchungen von Stadtführungen, die direkt über das OnlineBuchungsformular von Regensburg Aktiv erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss folgendes:

a) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung so bald wie möglich auf elektronischem Weg per Email bestätigt und beantwortet.

b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "Formular senden" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen des Vertrags entsprechend seiner Buchungsangaben. Regensburg Aktiv entscheidet also frei darüber, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. Der Vertrag kommt erst durch die übermittelte Buchungsbestätigung an den Kunden zu Stande.

3. Reservierungen

3.1 Für alle Reservierungen von Stadtführungen gilt:

a) Wenn Regensburg Aktiv dem Kunden auf eine unverbindliche Reservierungsanfrage ein Angebot übersendet, dass nicht ebenfalls als „unverbindlich“ oder „freibleibend“ bezeichnet ist, stellt dieses Angebot ein rechtverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, welches der Kunde annehmen oder ablehnen kann. Schweigt der Kunde auf ein solches Angebot, besteht weder eine unverbindliche Reservierung, noch kommt es zu einem Vertrag mit Regensburg Aktiv oder dem Leistungsträger.

b) Unverbindliche Reservierungsbestätigungen, die zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur mit einer ausdrücklich als „unverbindlich“ bezeichneten Erklärung von Regensburg Aktiv oder des jeweiligen Leistungsträgers möglich.

c) Reservierungen können von Regensburg oder vom Leistungsträger als Verfallsoption vereinbart werden. In diesem Fall erlischt die Buchung ohne das es einer weiteren Benachrichtigung bedarf, wenn nicht innerhalb der vereinbarten Frist eine verbindliche Buchung durch den Kunden erfolgt.

3. Zahlung und Stornierung von Gästeführungen

1.Die Bezahlung hat durch Vorauskasse an den Leistungsträger zu erfolgen.

2. Der Kunde kann bis zur vereinbarten Gästeführung jederzeit von dieser zurücktreten. Der Rücktritt (Stornierung) ist schriftlich oder per Email gegenüber Regensburg Aktiv oder dem Leistungsträger zu erklären. 2.In jedem Fall des Rücktritts (Stornierung) durch den Kunden steht dem Leistungsträger (Gästeführer) Ersatz für den Erwerbsausfall/Vermögensschaden wie folgt zu:

- vom 30.-15. Tag vor dem vereinbarten Termin 20%
- vom 14.-6. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
- danach 100% des vereinbarten Preises.

4. Leistungen und Ersetzungsvorbehalt

4.1. Die durchzuführende Leistung des Stadtführers besteht aus der Durchführung der Führung entsprechend der Leistungsbeschreibung und weiteren Vereinbarungen.

4.2. Wenn es nicht ausdrücklich vorher mit dem Kunden abgesprochen wurde, muss die Stadtführung nicht durch einen bestimmten Führer durchgeführt werden. Allein Regensburg Aktiv entscheidet über die Wahl des Leistungsträgers, je nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation.

4.3. Wenn jedoch doch ein bestimmter Stadtführer gewünscht wird, ist es möglich, dass dieser verhindert ist und durch einen anderen Stadtführer ersetzt wird.

4.4. Die zu erbringenden Leistungen bestehen aus der Leistungsbeschreibung und möglichen weiteren Vereinbarungen. Andere Informationen oder Zusicherungen von Drittpersonen zum Umfang der Stadtführung, die nicht der Leistungsbeschreibung von Regensburg Aktiv oder den mit Regensburg Aktiv oder dem Stadtführer vereinbarten Leistungen entsprechen, sind weder für Regensburg Aktiv noch für den Stadtführer verbindlich.

4.5. Sollten die zu erbringenden Leistungen (Stadtführung) nach Wunsch des Kunden verändert oder erweitert werden, ist vorher eine ausdrückliche Vereinbarung mit Regensburg Aktiv nötig.

4.6. Eine Änderung des Umfangs der Stadtführung und der damit verbundenen Leistungsinhalte ist nur dann möglich, wenn der Kunde dies mit Regensburg Aktiv und dem Leistungsträger abgesprochen hat und diese Änderungen nicht erheblich sind und die Gesamtleistung der Führung nicht beeinträchtigen.

4.7. Die angegebene Dauer der Stadtführungen sind nur „Etwa-Angaben“.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Ausflügen und Adventure Touren

AGB – Regensburg Aktiv

1.  Anmeldung und Vertragsabschluss
(1) Mit seiner Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Kunde Regensburg Aktiv den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.
(2) Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens Regensburg Aktiv zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird im Regelfall schriftlich erfolgen.
(3) Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot  von Regensburg Aktiv  bekannt,
- durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw.
- nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.
(4) Bei öffentlichen Angeboten von Regensburg Aktiv kommt der Vertrag durch Teilnahme zustande.
(5) Für das Angebot " Ausflüge" im öffentlichen und privaten Programm ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung bis 12 Uhr des Vortages der gebuchten Veranstaltung erforderlich. Maßgeblich ist der  nachweisbare Zugang der Anmeldung bei Regensburg Aktiv
(6) Für das Angebot "Adventure" im öffentlichen und privaten Programm ist eine schriftliche oder telefonische Anmeldung bis 48 Stunden vor Termin erforderlich. Maßgeblich ist der  nachweisbare Zugang der Anmeldung beiRegensburg Aktiv
(7) Soweit dem international oder europarechtlich nichts entgegensteht, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Leistungen und Leistungsänderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens Regensburg Aktiv  sowie den ggf. darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen.
(2) Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Regensburg Aktiv
(3) Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsinhalt und –umfang seitens Regensburg Aktiv  sind nur zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt nicht beeinträchtigen. Regensburg Aktiv  setzt seine Vertragspartner unverzüglich über notwendige Änderungen in Kenntnis.
(4)   Die Teilnehmerzahl sollte max. 25 Personen betragen. Überschreitungen sind gesondert zu vereinbaren. 
(5)  Regensburg Aktiv  behält sich vor, bei bestimmten Leistungsangeboten eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen.

3.  Preise für vorvertragliche und vertragliche Leistungen und Zahlungsweise
(1)    Die Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste und enthalten gem. § 3 Nr. 6 UStG keine Umsatzsteuer.
(2) Die Preise beziehen sich grundsätzlich auf die das jeweilige private oder öffentliche Programm und ist sind im Leistungsverzeichnis festgehalten.
(3) Grundsätzlich erhält der Kunde von StattreisenRegensburg Aktiv eine Auftragsbestätigung. Die Zahlung des Preises erfolgt vor der zu erbringenden Leistung gegen Rechnung/Quittung in bar sofort oder durch Überweisung.
(4) In vereinbarten Fällen und bei von Regensburg Aktiv öffentlich angebotenen Rundgängen ist die Zahlung zu Beginn der Leistung ausschließlich in bar fällig und hat an Rundgangsleiter/in zu erfolgen.
(5) Für vorvertragliche Leistungen (schriftliches Leistungsangebot, Leistungsvorschläge, Programmabstimmungen) wird eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.
(6) Bei Umbuchung vereinbarter Leistungen oder Termine kann Regensburg Aktiv ein Entgelt in Höhe von 10,00 € berechnen.

4. Stornierung/Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden
(1) Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der  nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung bei Regensburg Aktiv
(2) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht Regensburg Aktiv ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
- vom 30.-15. Tag vor dem vereinbarten Termin 20%
- vom 14.-6. Tag vor dem vereinbarten Termin 50 %
- danach 100% des vereinbarten Preises.
(3) Im Falle des Zuspätkommens des Kunden von mehr als 30 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.
Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen dem Ansprechpartner des Kunden und Rundgangsleiter/in gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes auf der Grundlage der geltenden Preisliste von Regensburg Aktiv  entsprochen. (4) Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. 

5.  Stornierung/Rücktritt seitens Regensburg Aktiv

Regensburg Aktiv behält sich vor, in folgenden Fällen zu stornieren/vom Vertrag vollständig oder  teilweise zurück zu treten: 
(1) - bei Nichterreichen vorgegebener Mindestteilnehmerzahl
- bei Einwirkung höherer Gewalt
- bei akuter Erkrankung des Rundgangleiters oder des Reiseguides ohne Ersatzmöglichkeit
In diesen Fällen werden beide Seiten von ihren Pflichten frei.
(2) - wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen einer Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören
- wenn der Kunde oder Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise aus dem Leistungsangebot oder während der Leistungserbringung grob fahrlässig missachten
- wenn Teilnehmer/innen aufgrund Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.
In diesen Fällen bleibt der Anspruch seitens Regensburg Aktiv auf den vereinbarten Preis grundsätzlich erhalten; soweit begründet, sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.

6.  Haftung
(1)Regensburg Aktiv haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Rundgangsleiter/innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Regensburg Aktiv haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Busunternehmen, gastronomische Betriebe etc.), jedoch für deren ordnungsgemäße Vermittlung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen unverzüglich gegenüber Regensburg Aktiv anzuzeigen.
(4) Eine Haftung seitens Regensburg Aktiv bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ausgeschlossen, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Bei Kinder- und Jugendführungen übernimmt grundsätzlich weder Regensburg Aktiv  noch Rundgangsleiter/in die Aufsichtspflicht; Begleitpersonal ist erforderlich.

7.  Verjährung
(1) Ansprüche des Kunden gegenüber Regensburg Aktiv verjähren grundsätzlich nach einem Jahr,  beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. 
(2) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben davon unberührt.

8. Datenschutz
(1) Der Kunde ist einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten weiterhin von Regensburg Aktiv  für die Kundenbetreuung verwendet werden.
(2) Diese Daten werden in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz nicht an Dritte
weitergegeben.  

9.  Gerichtsstand
(1) Der Kunde kann Klagen gegen Regensburg Aktiv nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Regensburg.
(2) Für Klagen von Regensburg Aktiv gegen den Kunden ist dessen allgemeiner  Gerichtsstand maßgeblich.
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen von Regensburg Aktiv  dessen Sitz, also Regensburg.

10. Salvatorische Klausel
Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen  bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.

 

Gültig ab 01.01.2016






 

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